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Erhöhte Investitionszulage bei Formwechsel?
Wandelt sich ein investitionszulagebegünstigtes, in der Handwerksrolle eingetragenes Unternehmen formwechselnd um, wirkt dessen Eintragung gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 6/02, EFG 2002 S. 705) zumindest dann für das neue Unternehmen fort, wenn Letzteres mit demselben Handwerk alsbald ebenfalls eingetragen wird.