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Keine Entnahme bei vorbehaltenem Wohnungsrecht
Behält sich der Inhaber bei der Überlassung des Betriebs das lebenslange unentgeltliche Wohnungsrecht an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück vor und das dinglich gesicherte Recht, den Überlassungsgegenstand unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern, so liegt gem. rkr. (EFG 2001 S. 1419) weder in der Einräumung des Wohnungsrechts noch in dessen Ausübung eine Entnahme, wenn die statistische Lebenserwartung des Berechtigten wesentlich geringer ist als die Restnutzungsdauer des Gebäudes und wenn dem Eigentümer die Wertsteigerungen zustehen.