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BBK 14/2002 S. 4227
Betriebsausgabenabzug bei Darlehensverlusten
Von vornherein verlustbehaftete Darlehensforderungen können gem. nrkr. (BFH-Az.: X B 29/02, EFG 2002 S. 746) weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen sein; diesbezügliche Verluste entstehen daher auf der steuerlich unbeachtlichen Vermögensebene.