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Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei anschaffungsnahen Aufwendungen
(1) Die Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten richtet sich gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 9/02, EFG 2002 S. 613) allein nach § 255 Abs. 2 HGB, auch wenn die Aufwendungen kurz nach Erwerb des Gebäudes getätigt worden sind. (2) Allein das Überschreiten der Aufgriffsgrenze in Abschn. 157 Abs. 2 Satz 5 EStR macht Bauaufwendungen für ein bestehendes Gebäude noch nicht zu Herstellungskosten des Gebäudes. Sie sind nur bei einer wesentlichen Wertverbesserung i. S. des § 255 Abs. 2 HGB anzunehmen. Übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen fallen nicht hierunter (nrkr. , BFH-Az.: IX R 10/02, EFG 2002 S. 612).
Hinweis: Kurz vor Redaktionsschluss sind zwei aktuelle BFH-Entscheidungen zum anschaffungsnahen Aufwand (Urteile v. 12. 9. ...