Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erfassung in der Buchführung als Voraussetzung für die Einordnung als Betriebsvermögen?
Es bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung, dass nicht nur die Zuordnung von WG zum gewillkürten, sondern auch die zum notwendigen Betriebsvermögen die Bestimmung zu betrieblichen Zwecken voraussetzt. Insbesondere die Zuordnung von unbebauten Grundstücken zum notwendigen Betriebs- oder Privatvermögen richtet sich nach dem nach außen erkennbaren Nutzungswillen des Stpfl. Es bedarf des Weiteren keiner höchstrichterlichen Klärung, dass die Widmung eines WG nicht stets die Erfassung mit ihm zusammenhängender Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung voraussetzt. Das gilt insbesondere dann, wenn das WG im Zeitpunkt seiner Einbuchung noch keine Erträge oder Aufwendungen verursacht ().