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Aktivierung von Pflanzenbeständen und Kulturen
Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils v. 30. 11. 1978 (BStBl 1979 II S. 281) sind sämtliche Aufwendungen für eine Pflanzenneuanlage von einigem Gewicht als Herstellungskosten für ein neues WG zu aktivieren. Aus Vereinfachungsgründen kann jedoch auf eine Prüfung der Frage verzichtet werden, ob aktivierungspflichtige Aufwendungen für die Herstellung einer neuen Obstanlage vorliegen, wenn die Aufwendungen für die Neuanpflanzung von Obstbäumen im Wj für den gesamten Betrieb nicht mehr als 3 000 DM (1 600 €) betragen. Diese Beanstandungsgrenze bedeutet nicht, dass über den Betrag von 3 000 DM (1 600 €) hinausgehende Aufwendungen stets aktivierungspflichtige Herstellungskosten sind. So können z. B. über den ganzen Betrieb verteilte Neuanpflanzungen wegen Frostschädigung in den Beständen als E...