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Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen
Das BMWi hat im BAnz 2002 S. 8893 die Änderungen der Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen bekannt gemacht. Gefördert werden danach Beratungen von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der Freien Berufe, sofern sie nicht selbst unternehmensberatend tätig sind. Entsprechend den Sektorbeschränkungen der EU können Beratungen für Unternehmen des Verkehrssektors und für Fleischereien nicht mehr im Rahmen dieser Richtlinien gefördert werden.