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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Mit den Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers hat sich die Finanzgerichtsbarkeit in mehreren Entscheidungen wie folgt befasst: (1) Liegt ein außerhäusliches Arbeitszimmer so weit von der Hauptwohnung entfernt, dass eine tägliche Rückkehr zu aufwändig ist, und übernachtet der Stpfl. deshalb regelmäßig dort, sind damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen gem. nrkr. (BFH-Az.: VI B 9/02, EFG 2002 S. 390) als nicht ganz überwiegend beruflich veranlasst zu beurteilen. (2) Die in § 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG zum Ausdruck gekommene Wertung, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn ein solches für die Berufsausübung erforderlich ist, ist jedenfal...