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Personengesellschaft; Berücksichtigung von Vorbesitzzeiten bei der Reinvestitionsrücklage
Das FG Schleswig-Holstein hat mit rkr. Beschluss v. – V 183/01 (EFG 2002 S. 77) wie folgt entschieden: (a) Auf eine PersGes übertragenes und von dieser als Anlagevermögen behandeltes landwirtschaftliches Betriebsvermögen kann nur dann als Umlaufvermögen angesehen werden, wenn die PersGes als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig wird. Das ist nicht der Fall, wenn der von einem langjährigen Eigentümer ererbte oder in vorweggenommener Erbfolge erworbene Grundbesitz veräußert wird. (b) § 6b Abs. 10 EStG schließt es nicht aus, dass bei der Berechnung der Sechsjahresfrist des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG Vorbesitzzeiten des übertragenden Gesellschafters berücksichtigt werden.