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Kumulation der 1 %-Regelung und der pauschalen Kürzung nach der 0,03 %-Regelung für betrieblich genutzte Pkw
Die Kumulation der sog. 1 %-Regelung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und der pauschalen Kürzung der geltend gemachten Aufwendungen für betrieblich genutzte Pkw nach der sog. 0,03 %-Regelung gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Arbeitsstätte) verstößt gem. rkr. , 8 K 1484/98 U (EFG 2002 S. 312) grundsätzlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 GG. Die Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG solle gerade eine Gleichbehandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Arbeitsstätte) bei der Ermittlung der Gewinneinkünfte und der Überschusseinkünfte sicherstellen.