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Investitionszulage bei entgeltlichem Nießbrauch
Ein entgeltlicher Zuwendungsnießbraucher kann gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 37/01, EFG 2001 S. 1620) investitionszulageberechtigt sein. Begünstigte Erhaltungsarbeiten i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 InvZulG 1999 setzten nicht voraus, dass der Investor (wirtschaftlicher) Eigentümer des Gebäudes ist.