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Überführung eines Betriebs/Teilbetriebs aus dem steuerpflichtigen in den steuerbefreiten Bereich einer Körperschaft
Beginnt die Steuerbefreiung einer Körperschaft aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, sind die WG, die der Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG dienen, in der Schlussbilanz mit den Buchwerten anzusetzen (§ 13 Abs. 4 Satz 1 KStG). Nach Abschn. 47 Abs. 12 KStR 1995 kommt eine Buchwertfortführung nicht
S.
in Betracht, wenn eine Körperschaft i. S. des § 13 Abs. 4 Satz 1 KStG einen bisher steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch Aufgabe oder Verpachtung des Betriebs beendet. Die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs ist nach § 16 EStG zu beurteilen und führt zur Realisierung der stillen Reserven. Im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Abschn. 47 Abs. 12 KStR 1995 ist gem. von folgender Auffassung auszugehen: Die Überführung eines Betriebs oder Teilbetriebs in den steuerbefreiten Bereich der Körperschaft ist ein unter § 13 Abs. 5 KStG fallender teilwei...