Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Studienkosten als Ausbildungskosten
(1) Aufwendungen für ein Studium der Betriebswirtschaft sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 137/01, EFG 2002 S. 79) Werbungskosten, wenn der Stpfl. bereits eine Berufsausbildung absolviert hat und das Studium lediglich ein Fortkommen im bereits ausgeübten Beruf erleichtern soll. (2) Gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 119/01, EFG 2001 S. 1600) sind Aufwendungen für ein erstmaliges Universitätsstudium eines Arbeitnehmers, die in einem ausreichenden Veranlassungszusammenhang mit einer gegenwärtigen Erwerbstätigkeit stehen, Werbungskosten.