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BBK 4/2002 S. 4187

Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?

(1) Von einer Gewinnerzielungsabsicht kann gem. rkr. (EFG 2002 S. 17) nicht ausgegangen werden, wenn nur eine theoretische Gewinnchance besteht. Daran ändere sich rückwirkend nichts, wenn der Stpfl. nach mehreren Verlustjahren eine zusätzliche Tätigkeit aufnimmt, die insgesamt einen Ertrag bringen kann. (2) Bei der Frage, ob ein sog. Totalüberschuss zu erzielen ist, ist auch das Alter bzw. die Lebenserwartung des Stpfl. zu berücksichtigen, da es um die Besteuerung seiner Einkünfte und nicht um die der Erben geht (nrkr. , BFH-Az.: IX B 185/01, EFG 2002 S. 23).

[KA]

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