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Anforderungen an die Benennung eines Zahlungsempfängers
Ob der Empfänger einer Zahlung i. S. des § 160 AO 1977 in ausreichender Form benannt ist, muss das FG im Rahmen der ihm obliegenden freien Beweiswürdigung prüfen. Es kann auch dann von einer hinreichenden Empfängerbenennung ausgehen, wenn der im Ausland lebende Zahlungsempfänger nicht als Zeuge bestellt worden ist (, BFH/NV 2002 S. 1).