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BBK 3/2002 S. 4183

Darlehenszinsen als Betriebsausgaben

Die für den Betriebsausgabenabzug erforderliche betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen ist gem. (StuB 2002 S. 37) dann gegeben, wenn die Zinsen für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlasst ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört. Für die Bestimmung des Veranlassungszusammenhangs ist allein die Verwendung des Darlehensbetrags ausschlaggebend. Für bereits mit Eigenmitteln bezahlte betriebliche Aufwendungen kann ein Darlehen nicht mehr verwendet werden.

[KA]

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