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Änderung der "Allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen"
Mit Schreiben v. - IV D 2 - S 1551 - 498/01 (BStBl I S. 860) hat das BMF die Neufassung der "Allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen" bekannt gemacht. Die Änderungen gegenüber der in BBK F. 4 S. 1811 abgedruckten Vorfassung bestehen in der Neuformulierung des Absatzes (2) und der Hinzufügung der neuen Absätze (3) und (4): "(2) Die in den AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen AfA. Sie orientiert sich an der tatsächlichen Nutzungsdauer eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer kann den AfA zugrunde gelegt werden. (3) Sind abweichende Verhältnisse und Bedingungen, wie z. B. Nutzung in mehr als einer Schicht, Einfluss von Nässe, Säuren usw., die in e...