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BBK 1/2002 S. 4173

Erhöhung der Zinsen für ERP-Förderkredite

Wie im BAnz 2001 S. 24 833 mitgeteilt wird, hat das BMWi mit Wirkung v. 3. 12. 2001 die Zinsen für neu zugesagte ERP-Förderkredite um jeweils 0,25 %-Punkte angehoben. Der ERP-Regelzinssatz beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 4,75 % (vorher 4,50 %), im übrigen Bundesgebiet 5,00 % (vorher 4,75 %), bei 100 %iger Auszahlung. Im ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm beläuft sich der Zinssatz im 1. und 2. Jahr auf 0 %, im 3. Jahr 3 %, im 4. Jahr 4 % und im 5. Jahr 5 %. Er erhöht sich ab dem 6. bis einschließlich 10. Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte und beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 5,75 %, im übrigen Bundesgebiet 6,00 %. Die Zinskonditionen im ERP-Beteiligungsprogramm und in der Beteiligungsvariante des ERP-Innovationsprogramms bleiben unverändert.

[Zi]

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