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Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen
Zum 1. 1. 2002 ist die sog. Bauabzugsbesteuerung eingeführt worden. Danach haben unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen im Inland einen Steuerabzug von 15 v. H. der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzunehmen, wenn nicht eine gültige, vom zuständigen FA des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden. Die Regelungen hierzu enthält der neue Abschnitt VII des EStG (§§ 48 bis 48d EStG). Das zu Einzelfragen der Neuregelung ausführlich Stellung genommen. Behandelt werden neben dem Begriff der Steuerabzugspflicht u. a. die Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrags, die Abrechnung mit dem Leistenden, Wide...