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Vorsteuerabzug bei einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft?
Das FG Münster hat mit nrkr. Urteil v. - 15 K 7089/99 U (BFH-Az.: V R 69/01, EFG 2001 S. 1397) wie folgt entschieden: (a) Die Rechnung einer ausländischen Domizilgesellschaft ermöglicht den Vorsteuerabzug, wenn die Domizilgesellschaft
S.
die abgerechnete Leistung erbracht hat. (b) Dem inländischen Leistungsempfänger steht der Vorsteuerabzug aus der Rechnung der Domizilgesellschaft selbst dann zu, wenn eine Abdeck- oder Scheinfirma Rechnungsaussteller ist. Voraussetzung ist nur, dass der Leistungsempfänger die gegen ihn nach § 55 UStDV haftweise festgesetzte Ausgangssteuer entrichtet hat.