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BBK 23/2001 S. 4165

Erhöhte Investitionszulage bei Eintragung in die Handwerksrolle

Mit Urteil v. 10. 5. 2001 - III R 68/97 (BFH/NV 2001 S. 1453) hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Übt ein Handwerker mehrere Gewerke aus, ist er jedoch nur mit einem Handwerk eingetragen, ist das Tatbestandsmerkmal der Eintragung in die Handwerksrolle i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1993 nur erfüllt, wenn die angeschafften WG dem eingetragenen Gewerk im Sinne der HwO überwiegend dienen. (b) Eine erhöhte InvZul kann auch im Falle der Erteilung einer Ausübungsberechtigung i. S. des § 7a HwO oder der Berechtigung zur Ausübung eines Handwerks nach § 119 HwO nur gewährt werden, wenn der Stpfl. mit der entsprechenden Berechtigung in die Handwerksrolle eingetragen ist und die angeschafften WG dem eingetragenen Handwerk überwiegend dienen.

[Zi]

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