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Schuldzinsen als Betriebsausgaben bei Zweikontenmodell
Richtete der Stpfl. vor dem Jahr 1999 getrennte Bankkonten für Betriebseinnahmen und -ausgaben ein, so stand es dem Betriebsausgabenabzug der Schuldzinsen für das Betriebsausgabenkonto gem. rkr. (EFG 2001 S. 1110) nicht entgegen, wenn durch Entnahmen von dem stets im Guthaben geführten Betriebseinnahmekonto ein negatives Kapitalkonto entstand.