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FG Münster 27.01.1993 5 K 5122/88 U

Umsatzsteuer; | Vermietung der Praxis an Unternehmer-Ehegatten (§ 15 UStG 1980)

Erstellt die Ehefrau eines Arztes eine Eigentumspraxis und vermietet sie diese ihrem Ehemann, ist kein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Auch bei Option für die USt-Pflicht der Vermietungsumsätze ist ein Vorsteuerabzug gegeben, wenn die laufenden Aufwendungen für die Eigentumspraxis und der Kapitaldienst aus der Praxismiete gedeckt werden (FG Münster, rkr. Beschl. v. 27. 1. 1993 - 5 K 5122/88 U).

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