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BBK 18/2001 S. 4146

Eingangsrechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

Die Erlangung der Eingangsrechnung durch den Unternehmer ist materiell-rechtlich Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Die Auslegung des UStG in diesem Sinne verstößt nicht gegen die 6. EG-Richtlinie. Es bleibt offen, ob beim echten Vertrag zugunsten Dritter der Dritte — bei Vorliegen an ihn gerichteter Rechnungen — vorsteuerabzugsberechtigt sein kann (nrkr. , BFH-Az.: V R 59/01, EFG 2001 S. 1082).

[KA]

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