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Bildung und Dokumentation einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG
(1) Die Steuervergünstigung des § 7g EStG ist ihrem Regelungszweck nach, welcher in dem Anreiz besteht, betrieblich zu investieren, auf alle Fälle einzuschränken, in denen der Stpfl. die beabsichtigte Investition innerhalb des Zweijahreszeitraums noch real vornehmen kann. Beantragt der Stpfl. erst nach Ablauf des Zweijahreszeitraums beim FA, eine Ansparabschreibung zuzulassen, ist die Investitionsabsicht gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 23/01, EFG 2001 S. 735) nicht mehr glaubhaft gemacht. (2) Bildung und Auflösung der Ansparrücklage können nur dann i. S. des § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG in der Buchführung verfolgt werden, wenn sowohl die Funktion des zu erwerbenden WG als auch die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus der Buchführung ersichtlich sind. Di...