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Vorschlag der Europäischen Kommission zur Anwendung von IAS in der EU
Die Europäische Kommission hat im Februar 2001 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt (ausführlich WPK-Mitt. 2/2001 S. 142). Danach sollen bis 2005 alle auf einem geregelten Markt notierten EU-Unternehmen verpflichtet werden, ihren konsolidierten Jahresabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS) aufzustellen. Die Mitgliedstaaten können diese Verpflichtung auch auf nicht börsennotierte Gesellschaften (kleine und mittelständische Unternehmen) sowie auf die Erstellung der Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen ausdehnen. Ziel der Verordnung ist es, Hindernisse im grenzübergreifenden Handel mit Wertpapieren abzubauen. Der Verordnungsentwurf sieht die Einrichtung eines neuen EU-Mechanismus vor, der die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze, die vom IASB (...