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Bewertung der Neuzugänge beim Viehanlagevermögen (§ 4 Abs. 1, § 6 EStG)
Ein Landwirt kann jederzeit von der Gruppenbewertung zur Einzelbewertung der Neuzugänge seines Viehanlagevermögens (hier: Zuchtsauen) übergehen und damit das Wahlrecht auf Sofortabschreibung für geringwertige WG nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen. Bei Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit für geringwertige WG nach § 6 Abs. 2 EStG ist dann aber grundsätzlich ein (verbleibender) Schlachtwert zu berücksichtigen ().