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Steuerliche Erleichterungen für von der BSE-Krise betroffene Betriebe
Für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch die BSE-Krise verursachten Schäden hat das folgende Rahmenregelung bekannt gegeben: (a) Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen: Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Rindfleisch erzeugenden und Rindfleisch verarbeitenden Betriebe können bis zum unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Stpfl. die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen kö...