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BBK 7/2001 S. 4102
Auswirkung eines Vergleichs über den Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters
Wird der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters der Höhe nach bestritten, so darf ein darüber nach dem Bilanzstichtag geschlossener Vergleich gem. rkr. (EFG 2001 S. 278) die Bewertung am Bilanzstichtag nicht beeinflussen.