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Inlandsmesseförderung für neue Bundesländer
Die neue Richtlinie über die Förderung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen aus den neuen Bundesländern an Messen und Ausstellungen ist im BAnz 2001 S. 3169 veröffentlicht worden und am in Kraft getreten. Die Förderbedingungen des Jahres 2000 bleiben bestehen, sie wurden lediglich um eine Höchstbetragsregelung ergänzt. Antragsberechtigt sind auch in 2001 wieder kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in den neuen Bundesländern einen Geschäftsbetrieb haben. Gefördert wird die Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen in Deutschland, die in der Liste förderfähiger Messen des BMWi aufgeführt sind. Die Antragsunterlagen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 416, Frankfurter Str. 29—35, 65760 Es...