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Verluste einer aus Liebhaberei betriebenen Kapitalgesellschaft als vGA
Erfolgt der Betrieb einer KapGes aus Gründen, die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhen, sind die aus dem Geschäft erzielten Verluste als vGA zu qualifizieren. Bei der im Rahmen der Beurteilung von Liebhaberei vorzunehmenden Totalgewinnprognose sind die anzusetzenden Ausgaben nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu ermitteln. Verdeckte Einlagen des Gesellschafters in Form von unentgeltlichen oder vergünstigten Leistungen sind kostenerhöhend zu berücksichtigen. Die unterlassene Umstrukturierung eines Unternehmens bei dauerhafter negativer Ertragsprognose ist ein wichtiges Indiz für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht (nrkr. , BFH-Az.: I R 92/00, EFG 2001 S. 98).