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Versicherungsagentur als Liebhaberei
Anzeichen dafür, dass ein Stpfl. nicht beabsichtigt, mit seiner gewerblichen Tätigkeit auf Dauer einen Gewinn zu erzielen, kann eine Betriebsführung sein, bei welcher der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten. Das kann gem. (BFH/NV 2001 S. 160) anzunehmen sein, wenn die Verluste aus einer Versicherungsagentur u. a. darauf beruhen, dass die Betriebseinnahmen über Jahre annähernd so hoch sind wie die Aufwendungen für die Beschäftigung eines Angehörigen als Teilzeitkraft.