Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abschreibung des Geschäftswerts einer Apotheke
Bei Eröffnung einer Apotheke unweit des alten Standorts unter Verwendung der vorhandenen Warenvorräte und Fortführung der Krankenhausversorgung liegen gem. rkr. (EFG 2001 S. 129) keine Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung des im Kaufvertrag mit der Treuhandanstalt ausgewiesenen Geschäftswerts auf Null vor.