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BBK 5/2001 S. 4094
Pensionsrückstellung für Beihilfeleistungen
Gem. rkr. (EFG 2001 S. 63) darf eine Holdinggesellschaft für die Versorgungs- und Verkehrsbetriebe einer Stadt für die Verpflichtung, ihren Rentnern künftig Beihilfen in Krankheitsfällen zu gewähren, keine Pensionsrückstellung bilden.