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Vorsteuerabzug ohne Einnahmenerzielung
Die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist gem. auch ohne eigene Einnahmenerzielung als Vorsteuer abziehbar, wenn die Leistungen der Fremdunternehmer durch die geplante Gründung eines eigenen Unternehmens veranlasst sind. Die Prüfung, ob und welches Unternehmen gegründet werden soll, sei Teil der umsatzsteuerrelevanten Gründungsphase, wenn die unternehmerische Tätigkeit alsbald ausgeübt werden soll.