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Kein willkürlicher Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs. 1 und 3 EStG)
Ein Stpfl., der freiwillig von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich übergegangen ist und eine Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre beantragt hat, kann gem. ohne besonderen wirtschaftlichen Grund nicht zwei Jahre nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart erneut zur Einnahmen-Überschussrechnung übergehen. ?Hinweis: Diese BFH-Entscheidung ist zur ausführlichen Besprechung in einer der nächsten BBK-Ausgaben vorgesehen.