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GmbH & Co. KG; Rückstellung für die Pensionszusage an den Geschäftsführer
Wird ein früheres Einzelunternehmen im Wege einer Betriebsaufspaltung von einer GmbH & Co. KG fortgeführt, so kann die KG gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 62/00, EFG 2000 S. 1308) eine Rückstellung gem. § 6a EStG für die Pensionszusage der GmbH an den Geschäftsführer bilden. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung seien Vordienstzeiten, die der Geschäftsführer der GmbH als Angestellter des Einzelunternehmens geleistet hat, zu berücksichtigen.