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BBK 9/2003 S. 4303

GmbH | Zurechnung und Zufluss bei vGA (§ 8 Abs. 3 KStG, § 20 Abs. 2a EStG)

Das FG Köln hat mit nrkr. Urteil vom  - 10 K 3475/02 (BFH-Az.: VIII B 12/03, EFG 2003 S. 390) wie folgt entschieden: (a) Zahlungen einer GmbH für private Zwecke des Gesellschafters sind trotz Verbuchung auf ein Gesellschafter-Verrech-

S. 394

nungskonto jedenfalls dann vGA, wenn dem Gesellschafter die Rückzahlung objektiv nicht möglich ist. (b) Die Verantwortlichkeit des Ges.-Gf. für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich schon aus seiner nominellen Bestellung zum Geschäftsführer und ohne Rücksicht darauf, ob die Geschäftsführung auch tatsächlich ausgeübt wird bzw. werden kann. (c) Die Verwendung von Mitteln der GmbH für private Zwecke durch eine nicht zur Geschäftsführung berufene Person ist dem Ges.-Gf. zuzurechnen, wenn dieser seiner Geschäftsführungs- und Überwachungspflicht nicht nachko...

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