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BBK 8/2003 S. 4297

Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers

(1) Ein Arbeitszimmer kann auch dann häuslich i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein, wenn es sich in einem Anbau zum Wohnhaus des Stpfl. befindet und nur über einen separaten Eingang vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (). (2) Bei einem Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich durch die Erarbeitung theoretischer komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer geprägt ist, kann dieses auch dann den Mittelpunkt der

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beruflichen Betätigung bilden, wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst ebenfalls zu seinen Aufgaben gehört (, weitere BFH-Entscheidungen vom befassen sich mit dem Arbeitszimmer einer Produkt- und Fachberaterin ([VI R 82/01] bzw. eines Verkaufsleiters [VI R 104/01]). (3) Ein anderer Arbeitsplatz ...

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