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GmbH & Co. KG | Insichgeschäfte in einer Einmann-GmbH & Co. KG (§§ 10d, 15a EStG; §§ 15, 107, 161, 162 HGB)
Mit nrkr. Urteil vom - VI 105/1999 (BFH-Az.: IV R 70/02, EFG 2003 S. 299) hat das FG Nürnberg wie folgt entschieden: (a) Wird die Beteiligung eines Kommanditisten an einer KG vor dem Bilanzstichtag in eine Beteiligung als Komplementär umgewandelt, sind die entstandenen Verluste in voller Höhe ausgleichs- und rücktragsfähig; § 15a EStG greift in solchen Fällen nicht. (b) Eine derartige Beteiligungsumwandlung wird grundsätzlich bereits mit dem Zustandekommen der Vereinbarung zwischen dem Kommanditisten und der KG bzw. dem Gesellschafterbeschluss rechtswirksam. Die nach Handelsrecht vorgeschriebene Pflicht zur Eintragung der geänderten Beteiligung hat lediglich deklaratorischen Charakter. § 15 Abs. 1 HGB gilt – soweit das Rechtsverhältnis zum FA betroffen ist – nicht. (c) Lediglich bei einer sog. Einmann-GmbH & Co. KG ist es wegen ...