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Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung
Die Frage, ob der Geschäftswert eines im Wege der Betriebsaufspaltung aufgespaltenen Unternehmens beim Besitz- oder Betriebsunternehmen verbleibt oder ggf. auf beide Unternehmen aufgeteilt wird, ist gem. rkr. (EFG 2003 S. 240) nach der der Betriebsaufspaltung zugrunde liegenden Vertragsgestaltung und den tatsächlichen Ver hältnissen zu beantworten. Sei der Geschäftswert beim Besitzunternehmen verblieben, verflüchtige sich dieser nicht allein durch Zeitablauf. Vielmehr bestehe ein Geschäftswert insbesondere dann fort, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen einschließlich der immateriellen WG vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen verpachtet worden sind, die wesentlichen Betriebsgrundlagen ihrerseits maßgebend für die Bildung des Gesch...