Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Zulagenbegünstigung einer Praxisgemeinschaft bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
Eine als GbR von mehreren selbständig praktizierenden Ärzten errichtete Praxisgemeinschaft, die sich darauf beschränkt, die in den Einzelpraxen benötigten Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die dafür anfallenden Kosten auf die Ärzte zu verteilen, ist gem. wegen ihrer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht keine Mitunternehmerschaft und daher keine anspruchsberechtigte Gesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1991 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.