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Elektronische Archivierung von Tagesrechnungen und Lieferscheinen bei Apotheken
Die OFD München hat sich in der Vfg. vom - S 0317 - 29 St 324 mit der Frage befasst, ob eine elektronische Archivierung von Tagesrechnungen vorgenommen werden kann. Bei dem beschriebenen Verfahren sollen die Inhalte der nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahrenden Inhalte bereits beim Großhändler tagesaktuell und digital erfasst werden. Auf der Internetseite des Großhändlers stünden die Daten zur Einsicht, Kontrolle und ggf. zum Ausdruck zur Verfügung. Am Jahresende würden die Daten fälschungssicher und verschlüsselt auf CD kopiert und den Apotheken zusammen mit einer Wiedergabe-Software übersandt. Die CD sei nach Ansicht der Vertreiber das Original-Dokument, die dem Apotheker überlassene Rechnung in Papierform stelle lediglich ein Begleitdokument dar. Die OFD München lehnt das Verfahren unter Hinweis auf die ...