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Personengesellschaft | Sondervergütungen bei mittelbarer Leistungserbringung und Pensionszusagen
Bei Ausgliederung der gesamten Betriebsführung auf eine 100 %ige Tochtergesellschaft sind die von der Mitunternehmerschaft erstatteten Tätigkeitsvergütungen gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 40/03; vgl. auch EFG 2003 S. 1379) Sondervergütungen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wenn bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung die Tätigkeit der handelnden Person der ihr obliegenden Leistung als Organ der PersGes zuzuordnen ist. Pensionszusagen können steuerlich mangels zuverlässiger Prognosen im Einzelfall grundsätzlich nur bei einer Erdienbarkeit innerhalb von zehn Jahren anerkannt werden.