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Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium als Werbungskosten
Mit der neueren Rspr. des BFH zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium (, BStBl 2003 II S. 407) ist die Grundlage der früheren Rspr. zur Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium als WK entfallen, da ein sachliches Differenzierungskriterium für die unterschiedliche Behandlung beider Studienarten fehlt; Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium sind gem. rkr. (EFG 2003 S. 1371) deshalb jedenfalls dann als WK abziehbar, wenn der Promotionsstudiengang Elemente eines Aufbaustudiums zu einem Erststudium beinhaltet und zusätzlich die Promotionsmöglichkeit vorsieht.
BBK F. 3 S. 1277