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Lohnsteuer; | Aufwendungen für eine ,,BahnCard'' der Deutschen Bundesbahn
Aufwendungen eines AN für eine ,,BahnCard'' der Bundesbahn sind als WK bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der AN regelmäßig Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Dienstreisen mit der Bahn durchführt. Die Möglichkeit der privaten Nutzung der ,,BahnCard'' ist in diesem Fall ohne Bedeutung, weil die Aufwendungen des AN bei Verzicht auf den Erwerb der ,,BahnCard'' höher wären. Ersetzt der ArbG die Aufwendungen des AN für eine ,,BahnCard'', um seine steuerfreien Leistungen i. S. des § 3 Nr. 13 oder 16 EStG (insbes. Reisekostenersatz) insgesamt zu mindern, so ist der Ersatz der Aufwendungen für die ,,BahnCard'' ebenfalls steuerfrei. Soll hingegen der Ersatz der Aufwendungen für die ,,BahnCard'' ausschließlich den Ersatz von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und A...