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Wichtige Verwaltungsanweisungen zur Land- und Forstwirtschaft
(1) Die zur Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für 2001 Stellung genommen. In der Vfg. werden u. a. maßgebende Beträge bei Schätzungslandwirten und der Wert unbarer Altenteilsleistungen behandelt. (2) Sofern Land- und Forstwirte keine Bücher führen, wird deren Gewinn nach § 162 AO geschätzt. Die OFD München und Nürnberg haben in zwei Vfg. vom - S 2150a - 64 St 426/S 2150a - 85/St 31 bzw. S 2150a - 65 St 426/S 2150a - 86/St 31 Schätzungsgrundbeträge für das Wj 2001/2002 bekannt gemacht. (3) Wegen der anhaltenden Trockenheit sind in der Landwirtschaft teilweise beträchtliche Schäden entstanden, die zu finanziellen Einbußen der Landwirte führen. Zur Vermeidung unbilliger Härten wurden daher steuerliche Hilfsmaßnahmen beschlos...