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BBK 18/2003 S. 4337
Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Miet- und Pachtzahlungen
Gem. rkr. (EFG 2003 S. 1205) sind Vorsteuern aus Mietzahlungen nicht abzugsfähig, wenn die USt zwar in dem Mietvertrag, nicht aber in den die Zahlungen bestätigenden Belegen (z. B. Barquittungen) gesondert ausgewiesen ist.