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Halbeinkünfteverfahren und Werbungskosten im Übergangszeitraum
Der für das Halbeinkünfteverfahren maßgebliche wirtschaftliche Zusammenhang ist zwischen Einnahmen nach § 3 Nr. 40 EStG – d. h. z. B. Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes – und damit in Verbindung stehenden Werbungskosten (§ 3c Abs. 2 EStG), die vor 2001 entstanden sind, nicht herzustellen (rkr. (EFG 2003 S. 1070).