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Abgrenzung zwischen Auftragsbestand und Firmenwert
Bei dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils sind die Gewinnerwartungen aus Rahmenverträgen über Aufträge unbestimmten Volumens als Teil des Geschäftswerts in
S. 792
der Ergänzungsbilanz zu aktivieren und abzuschreiben, da diese anders als ein verbindlicher Auftragsbestand kein selbständig bewertungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut darstellen (rkr. ).